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   VG Hamburg, 04.05.2020 - 14 E 1805/20   

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VG Hamburg, 04.05.2020 - 14 E 1805/20 (https://dejure.org/2020,9338)
VG Hamburg, Entscheidung vom 04.05.2020 - 14 E 1805/20 (https://dejure.org/2020,9338)
VG Hamburg, Entscheidung vom 04. Mai 2020 - 14 E 1805/20 (https://dejure.org/2020,9338)
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Kurzfassungen/Presse

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    Eilantrag einer Nachhilfeschule gegen Schließung für den Publikumsverkehr

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (34)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2020 - 13 B 398/20

    Eilantrag gegen die Schließung von Einzelhandelsgeschäften erfolglos

    Auszug aus VG Hamburg, 04.05.2020 - 14 E 1805/20
    Der parlamentarische Gesetzgeber hat sich aufgrund der Unvorhersehbarkeit der im Rahmen des Infektionsschutzes notwendigen Maßnahmen jedoch bewusst für eine generelle Ermächtigung entschieden (vgl. BT-Drs. 14/2530, S. 74 f.) und hat mit der letzten Änderung des § 28 Abs. 1 IfSG (vgl. BT-Drs. 19/18111, S. 10) zum Ausdruck gebracht, dass über punktuell wirkende Maßnahmen hinaus allgemeine oder gleichsam flächendeckende Verbote erlassen werden können (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 6.4.2020, 13 B 398/20.NE, juris 50 ff.).

    Die Verordnungsermächtigung nach § 32 Satz 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 IfSG ist demnach jedenfalls im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens nicht zu beanstanden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 30.4.2020, 5 Bs 64/20, abrufbar unter http://justiz.hamburg.de/oberverwaltungsgericht/aktuelles; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.4.2020, 13 MN 98/20, juris Rn. 32; VGH Kassel, Beschl. v. 7.4.2020, 8 B 892/20.N, juris Rn. 33 ff.; OVG Münster, Beschl. v. 6.4.2020, 13 B 398/20.NE, juris Rn. 35 ff.; VGH München, Beschl. v. 30.3.2020, 20 NE 20.632, juris Rn. 38 ff.).

    Ergänzend weist die Kammer darauf hin, dass selbst wenn man eine Verletzung des Parlamentsvorbehalts annehmen würde, viel dafür spricht, dass es im Rahmen der gegenwärtigen unvorhergesehenen Entwicklungen aus übergeordneten Gründen des Gemeinwohls geboten sein dürfte, nicht hinnehmbare gravierende Regelungslücken für einen Übergangszeitraum auf der Grundlage von Generalklauseln zu schließen und auf diese Weise selbst sehr eingriffsintensive Maßnahmen, die an sich einer besonderen Regelung bedürfen, vorübergehend zu ermöglichen (vgl. dazu näher OVG Münster, Beschl. v. 6.4.2020, 13 B 398/20.NE, juris 59 m.w.N.).

    bb) Ein Verstoß gegen das Zitiergebot nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG liegt entgegen der Ansicht der Antragstellerin nicht vor, da der Gesetzgeber mit der Regelung des § 28 Abs. 1 IfSG dem in Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG angelegten Ausgestaltungs- und Regelungsauftrag nachkommt (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 6.4.2020, 13 B 398/20.NE, juris Rn. 62 ff. m.w.N.; VGH München, Beschl. v. 30.3.2020, 20 CS 20.611, juris Rn. 18; allgemein dazu: BVerfG, Urt. v. 18.12.1968, 1 BvR 638/64 u. a., juris Rn. 99 ff., und Beschl. vom 4.5.1983, 1 BvL 46/80 u. a., juris Rn. 26 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2020 - 1 S 925/20

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren betreffend die Untersagung des

    Auszug aus VG Hamburg, 04.05.2020 - 14 E 1805/20
    Soweit Bedenken geäußert werden, dass die "notwendigen Schutzmaßnahmen" nach § 28 Abs. 1 IfSG lediglich durch ihre "Erforderlichkeit" begrenzt werden und man daher und angesichts der schwerwiegenden Grundrechtseingriffe der Ansicht sein könnte, die Grenzen des Eingriffs würden nicht hinreichend deutlich (vgl. OVG Saarlouis, Beschl. v. 22.4.2020, 2 B 128/20, juris Rn. 13 ff.; VGH Mannheim, Beschl. v. 9.4.2020, 1 S 925/20 Rn. 43) liegen darin - insbesondere bei längerer Dauer solcher Eingriffe (in diesem Sinne Papier, DRiZ 2020, 180, 183) - zwar beachtliche Argumente.

    Dies zeigen nicht zuletzt die in § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG aufgeführten zulässigen Maßnahmen: Die Beschränkung und das Verbot von Veranstaltungen und Ansammlungen sowie das Schließen von Badeanstalten und von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 IfSG dienen der Verhinderung der Übertragung der Krankheit auf bisher nicht erkrankte Personen und damit auch präventiven Zwecken (vgl. dazu ausführlich VGH Mannheim, 1 S 925/20, Beschl. v. 9.4.20, juris Rn. 17 ff.).

    Es können aber auch (sonstige) Dritte ("Nichtstörer") Adressaten von Maßnahmen sein, beispielsweise um sie vor Ansteckung zu schützen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.3.2012, 3 C 16/11, juris Rn. 24 ff. m.w.N.; VGH Mannheim, Beschl. v. 9.4.2020, 1 S 925/20, juris Rn. 17 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2020 - 13 MN 98/20

    Corona; Einrichtungshäuser; Flächenbeschränkung; Infektionsschutzrecht;

    Auszug aus VG Hamburg, 04.05.2020 - 14 E 1805/20
    Die Verordnungsermächtigung nach § 32 Satz 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 IfSG ist demnach jedenfalls im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens nicht zu beanstanden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 30.4.2020, 5 Bs 64/20, abrufbar unter http://justiz.hamburg.de/oberverwaltungsgericht/aktuelles; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.4.2020, 13 MN 98/20, juris Rn. 32; VGH Kassel, Beschl. v. 7.4.2020, 8 B 892/20.N, juris Rn. 33 ff.; OVG Münster, Beschl. v. 6.4.2020, 13 B 398/20.NE, juris Rn. 35 ff.; VGH München, Beschl. v. 30.3.2020, 20 NE 20.632, juris Rn. 38 ff.).

    Der Begriff der "Schutzmaßnahmen" dürfte umfassend zu verstehen sein und eröffnet dem Verordnungsgeber ein möglichst breites Spektrum geeigneter Maßnahmen; davon umfasst sind auch Untersagungen oder Beschränkungen unternehmerischer Tätigkeiten (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.4.20, 13 MN 98/20, juris Rn. 51 m.w.N.; VGH München, Beschl. v. 30.3.2020, 20 CS 20.611, juris Rn. 11).

    Vielmehr sind auch alle sonstigen relevanten Belange zu berücksichtigen, etwa die Auswirkungen der Ge- und Verbote für die betroffenen Unternehmen und Dritte und auch öffentliche Interessen an der uneingeschränkten Aufrechterhaltung bestimmter unternehmerischer Tätigkeiten (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.4.2020, 13 MN 98/20, juris Rn. 64; Beschl. v. 14.4.2020, 13 MN 63/20, juris Rn. 62).

  • VG Hamburg, 27.04.2020 - 2 E 1737/20

    Erfolgloser Eilantrag eines Spielhallenbetreibers gegen die auf der

    Auszug aus VG Hamburg, 04.05.2020 - 14 E 1805/20
    Denn entsprechende Maßnahmen setzen stets die konsequente Mitwirkung der Betroffenen - hier der Schüler und Eltern sowie der Mitarbeiter der Antragstellerin - voraus und erweisen sich bereits aus diesem Grund als fehleranfällig (vgl. VG Düsseldorf, Beschl. v. 20.3.2020, 7 L 575/20, juris Rn. 23; VG Hamburg, Beschl. v. 27.4.2020, 2 E 1737/20, abrufbar unter http://justiz.hamburg.de/vg-aktuelles).

    Einen Automatismus im Sinne von "alle oder keine" vermag der allgemeine Gleichheitssatz nicht zu begründen, zumal die Einschränkungen sozialer Kontakte durch die HmbSARS-CoV EindämmungsVO - ebenso wie die entsprechenden Maßnahmen anderer Bundesländer - dem Ziel dienen, zumindest einer Überlastung des Gesundheitssystems durch eine unkontrollierte und dann gegebenenfalls bald unkontrollierbare Ausbreitung des SARS-CoV Virus vorzubeugen; bei dieser Zielsetzung liegt ein schrittweises Vorgehen durchaus nahe und ist nicht zu beanstanden (vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 9.4.2020, 3 EN 238/20, juris Rn. 68; VG Hamburg, Beschl. v. 27.4.2020, 2 E 1737/20; Beschl. v. 27.4.2020, 21 E 1736/20, beide abrufbar unter http://justiz.hamburg.de/vg-aktuelles).

  • OVG Hamburg, 30.04.2020 - 5 Bs 64/20

    Coronavirus-Eindämmungsverordnung: Beschränkung der Verkaufsfläche von

    Auszug aus VG Hamburg, 04.05.2020 - 14 E 1805/20
    Die Verordnungsermächtigung nach § 32 Satz 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 IfSG ist demnach jedenfalls im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens nicht zu beanstanden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 30.4.2020, 5 Bs 64/20, abrufbar unter http://justiz.hamburg.de/oberverwaltungsgericht/aktuelles; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.4.2020, 13 MN 98/20, juris Rn. 32; VGH Kassel, Beschl. v. 7.4.2020, 8 B 892/20.N, juris Rn. 33 ff.; OVG Münster, Beschl. v. 6.4.2020, 13 B 398/20.NE, juris Rn. 35 ff.; VGH München, Beschl. v. 30.3.2020, 20 NE 20.632, juris Rn. 38 ff.).

    Dies vor Augen geführt, hat der Verordnungsgeber im Rahmen seines weiten Entscheidungsspielraums (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 30.4.2020, 5 Bs 64/20, abrufbar unter http://justiz.hamburg.de/oberverwaltungsgericht/aktuelles/) die strukturelle Grundentscheidung getroffen, zur Bekämpfung der durch die Pandemie drohenden Gefahren fürs erste.

  • BVerfG, 28.04.2020 - 1 BvR 899/20

    Einstweilige Anordnung betreffend die Untersagung des Betriebs eines

    Auszug aus VG Hamburg, 04.05.2020 - 14 E 1805/20
    Somit war die Antragsgegnerin zum Handeln sogar verpflichtet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.4.2020, 1 BvR 899/20, juris Rn. 13).

    Der Verordnungsgeber hat fortlaufend während des Geltungszeitraums der Verordnung eine diesbezügliche Evaluierungspflicht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.4.2020, 1 BvR 899/20, juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 CS 20.611

    Schließung von Ladengeschäften des Einzelhandels wegen Corona-Virus (Covid-19)

    Auszug aus VG Hamburg, 04.05.2020 - 14 E 1805/20
    bb) Ein Verstoß gegen das Zitiergebot nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG liegt entgegen der Ansicht der Antragstellerin nicht vor, da der Gesetzgeber mit der Regelung des § 28 Abs. 1 IfSG dem in Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG angelegten Ausgestaltungs- und Regelungsauftrag nachkommt (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 6.4.2020, 13 B 398/20.NE, juris Rn. 62 ff. m.w.N.; VGH München, Beschl. v. 30.3.2020, 20 CS 20.611, juris Rn. 18; allgemein dazu: BVerfG, Urt. v. 18.12.1968, 1 BvR 638/64 u. a., juris Rn. 99 ff., und Beschl. vom 4.5.1983, 1 BvL 46/80 u. a., juris Rn. 26 ff.).

    Der Begriff der "Schutzmaßnahmen" dürfte umfassend zu verstehen sein und eröffnet dem Verordnungsgeber ein möglichst breites Spektrum geeigneter Maßnahmen; davon umfasst sind auch Untersagungen oder Beschränkungen unternehmerischer Tätigkeiten (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.4.20, 13 MN 98/20, juris Rn. 51 m.w.N.; VGH München, Beschl. v. 30.3.2020, 20 CS 20.611, juris Rn. 11).

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus VG Hamburg, 04.05.2020 - 14 E 1805/20
    Es können aber auch (sonstige) Dritte ("Nichtstörer") Adressaten von Maßnahmen sein, beispielsweise um sie vor Ansteckung zu schützen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.3.2012, 3 C 16/11, juris Rn. 24 ff. m.w.N.; VGH Mannheim, Beschl. v. 9.4.2020, 1 S 925/20, juris Rn. 17 ff.).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus VG Hamburg, 04.05.2020 - 14 E 1805/20
    Für die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Normen gibt der allgemeine Gleichheitssatz keinen einheitlichen Prüfungsmaßstab vor (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.1.1998, 1 BvL 15/87, juris Rn. 42).
  • BVerfG, 29.04.2020 - 1 BvQ 44/20

    Vorläufige Eröffnung der Möglichkeit, auf Antrag im Einzelfall Ausnahmen vom

    Auszug aus VG Hamburg, 04.05.2020 - 14 E 1805/20
    Entgegen der Ansicht der Antragstellerin führt das Fehlen einer Ausnahme nicht per se zu einer Unverhältnismäßigkeit einer gesetzlichen Regelung; ein solcher Schluss ergibt sich auch nicht aus der von der Antragstellerin angeführten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2020 (1 BvQ 44/20, juris).
  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

  • OVG Hamburg, 26.03.2020 - 5 Bs 48/20

    Auswahl von Verkaufsstellen für wichtige Güter des täglichen Bedarfs in Zeiten

  • OVG Bremen, 09.04.2020 - 1 B 97/20

    Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2020 - 11 S 22.20

    Schließung von Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr

  • VG Düsseldorf, 20.03.2020 - 7 L 575/20

    Schließung von Spielhallen wegen des Corona-Virus

  • OVG Niedersachsen, 14.04.2020 - 13 MN 63/20

    Abstandsgebot; Adressatenkreis; Autowaschanlage; Corona; Ermessen; Gefahr;

  • OVG Thüringen, 09.04.2020 - 3 EN 238/20

    Verbot von religiösen Zusammenkünften aus infektionsschutzrechtlichen Gründen

  • OVG Hamburg, 16.04.2020 - 5 Bs 58/20

    Keine "VerwaltungsrechtlerInnen"-Demonstration im Bannkreises der Hamburgischen

  • OVG Hamburg, 01.03.2019 - 1 Bf 216/18

    Angabe von Fehlstunden im Schul-/Abschlusszeugnis

  • VG Hamburg, 16.04.2020 - 2 E 1671/20

    Erfolgloser Eilantrag eines Warenhausbetreibers gegen die aus der

  • VG Hamburg, 22.04.2020 - 13 E 1707/20

    Erfolgloser Eilantrag eines Betreibers von Restaurants in Warenhäusern gegen die

  • VG Hamburg, 27.04.2020 - 21 E 1736/20

    Erfolgloser Eilantrag der Betreiberin eines Nagelstudios gegen die auf der

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

  • VerfGH Saarland, 28.04.2020 - Lv 7/20

    Corona-Verordnung: Verfassungsgerichtshof lockert Ausgangsbeschränkungen

  • VerfGH Bayern, 26.03.2020 - 6-VII-20

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Verordnung über eine vorläufige

  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632

    Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über befristete

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

  • BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 712/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Verordnung zur Eindämmung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2016 - 4 B 504/16

    Geschäfte in Velbert dürfen an den freigegebenen verkaufsoffenen Sonntagen 2016

  • VGH Hessen, 07.04.2020 - 8 B 892/20

    Vierte Hessische Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus (CoronaVV HE4)

  • BVerfG, 04.05.1983 - 1 BvL 46/80

    Prüfingenieure

  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 26/20

    Unzulässiger Antrag auf Erlass von einstweiligen Anordnungen gegen

  • OVG Hamburg, 06.07.2018 - 3 Bs 97/18

    Eilantrag gegen die Untersagung der Abschiebung; Umstellung des Antrages nach

  • OVG Saarland, 22.04.2020 - 2 B 128/20

    Betriebsverbot für Gaststätten wegen Corona-Pandemie im Saarland

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